Wahlen
Bundestagswahl 2025
Bundespräsident Dr. Frank-Walter Steinmeier hat am Freitag, 27. Dezember 2024, den 20. Deutschen Bundestag gemäß Artikel 68 des Grundgesetzes aufgelöst. Das geht aus einer Unterrichtung durch den Bundespräsidenten zur Anordnung über die Auflösung des 20. Deutschen Bundestages hervor. Damit folgt Frank-Walter Steinmeier dem Vorschlag von Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD). In einer Erklärung hat der Bundespräsident den Termin zur Wahl des 21. Deutschen Bundestages auf
Sonntag, 23. Februar 2025,
festgelegt.
Wer wahlberechtigt ist, regeln Artikel 38 Absatz 2 des Grundgesetzes und Paragraf 12 des Bundeswahlgesetzes. Danach dürfen alle Deutschen, die am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben, seit mindestens drei Monaten in Deutschland wohnhaft sind und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind, bei einer Bundestagswahl mitentscheiden.
Auch im Ausland lebende Deutsche können in der Regel mitwählen. Vom Wahlrecht ausgeschlossen sind laut Paragraf 13 des Bundeswahlgesetzes Personen, denen das Wahlrecht durch Richterspruch aberkannt wurde.
Voraussichtliche Wahl- und Abstimmungstermine
08. März 2026 | Allgemeine Kommunalwahlen | alle 6 Jahre |
2028 | Landtagswahl, Bezirkswahl | alle 5 Jahre |
2029 | Europawahl | alle 5 Jahre |
Wahlen
Gemäß Art. 20 Abs. 2 Grundgesetz geht alle Staatsgewalt vom Volk aus. Sie wird u. a. vom Volk in folgenden Wahlen und Abstimmungen ausgeübt.
Europawahl
Mit der Europawahl werden die Abgeordneten des Europäischen Parlaments für fünf Jahre gewählt. Die Abgeordneten werden für jeden Mitgliedstaat getrennt gewählt.
Bundestagswahl
Die Bundestagswahl dient der Bestimmung der mindestens 598 Abgeordneten des Deutschen Bundestags. Sie findet grundsätzlich alle vier Jahre statt.
Landtags- und Bezirkswahl
Die Abgeordneten werden für eine Dauer von fünf Jahren gewählt. Der Bayerische Landtag besteht aus 180 Abgeordneten.
Volksbegehren, Volksentscheide und Volksbefragungen
Das Volk übt das unmittelbare Recht der Gesetzgebung durch die Vorlage von Gesetzesentwürfen in Volksbegehren und durch die Abstimmung über Gesetze in Volksentscheiden aus. Eine weitere Möglichkeit des Volkes zur Mitwirkung besteht durch die sog. Volksbefragungen über Vorhaben des Staates mit landesweiter Bedeutung, wenn der Landtag und die Staatsregierung die Durchführung der Befragung übereinstimmend beschließen.
Allgemeine Kommunalwahlen (Landrats- und Kreistagswahl, Bürgermeister- und Gemeinderatswahl)
Der Landrat und die Kreisräte werden grundsätzlich für sechs Jahre gewählt. In den Kreistag des Landkreises Kelheim werden 60 Kreisräte gewählt.
Der Bürgermeister und die Gemeinderatsmitglieder werden grundsätzlich ebenfalls für sechs Jahre gewählt. Die Anzahl der Mitglieder im Gemeinderat/Marktgemeinderat/Stadtrat richtet sich nach der Einwohnerzahl der/des jeweiligen Gemeinde/Marktes/Stadt.
Bürgerbegehren und Bürgerentscheid auf Kreisebene
Ein von mindestens 5 % der wahlberechtigten Bürgern des Landkreises unterzeichnetes Bürgerbegehren über eigene Angelegenheiten des Landkreises führt zu einer Abstimmung (Bürgerentscheid).
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Fr: | 08:00 bis 12:00 Uhr | geschlossen |