Sie sind hier: Home » Wichtiger Hinweis zur Übersendung der Briefwahlunterlagen
Aufgrund neuer gesetzlicher Vorschriften ist die Erteilung von Wahlscheinen und damit die Übersendung der Briefwahlunterlagen erst ab Montag, den 16. Februar 2026 möglich.
Die Beantragung der Briefwahlunterlagen ist bereits jetzt schriftlich, elektronisch oder persönlich bei uns möglich (siehe Hinweise auf der Wahlbenachrichtigung). Die Wahlbenachrichtigungen werden derzeit bis spätestens 15.02.2026 zugestellt.
Dann kontaktieren Sie uns einfach jederzeit unter folgenden Kontaktmöglichkeiten: