VG Mainburg
Aiglsbach, Attenhofen,
Elsendorf, Volkenschwand

Wahlen

Allgemeine Kommunalwahlen 2026

Wann wird gewählt?
am 8. März 2026
 
Wer wird gewählt?
  • Erste Bürgermeisterinnen und Bürgermeister
  • Landrätinnen und Landräte
  • Mitglieder der Gemeinde- und Stadträte
  • Mitglieder der Kreistage


Wer darf wählen?
Wählen dürfen alle Deutschen und Unionsbürgerinnen und -bürger, die das 18. Lebensjahr vollendet und seit mindestens zwei Monanten den Schwerpunkt ihrer Lebensbeziehung (in der Regel ihren Hauptwohnsitz) in der jeweiligen Kommune haben.

Wo wird gewählt?
Gewählt wird am Wahltag zwischen 8 und 18 Uhr in dem Abstimmungsraum, der Ihnen von der Kommune in der Wahlbenachrichtigung mitgeteilt worden ist. Die Wahlbenachrichtigung geht allen Wahlberechtigten spätestens drei Wochen vor dem Wahltag zu.

Sie haben zudem auch die Möglichkeit, ab dem 16. Februar per Briefwahl zu wählen. Die Briefwahlunterlagen können bereits vorab beim Wahlamt beantragt werden.

Voraussichtliche Wahl- und Abstimmungstermine

08. März 2026

Allgemeine Kommunalwahlen

alle 6 Jahre

2028

Landtagswahl, Bezirkswahl

alle 5 Jahre

2029

Europawahl

alle 5 Jahre

Wahlen
Gemäß Art. 20 Abs. 2 Grundgesetz geht alle Staatsgewalt vom Volk aus. Sie wird u. a. vom Volk in folgenden Wahlen und Abstimmungen ausgeübt.

Europawahl
Mit der Europawahl werden die Abgeordneten des Europäischen Parlaments für fünf Jahre gewählt. Die Abgeordneten werden für jeden Mitgliedstaat getrennt gewählt.

Bundestagswahl
Die Bundestagswahl dient der Bestimmung der mindestens 598 Abgeordneten des Deutschen Bundestags. Sie findet grundsätzlich alle vier Jahre statt.

Landtags- und Bezirkswahl
Die Abgeordneten werden für eine Dauer von fünf Jahren gewählt. Der Bayerische Landtag besteht aus 180 Abgeordneten.

Volksbegehren, Volksentscheide und Volksbefragungen
Das Volk übt das unmittelbare Recht der Gesetzgebung durch die Vorlage von Gesetzesentwürfen in Volksbegehren und durch die Abstimmung über Gesetze in Volksentscheiden aus. Eine weitere Möglichkeit des Volkes zur Mitwirkung besteht durch die sog. Volksbefragungen über Vorhaben des Staates mit landesweiter Bedeutung, wenn der Landtag und die Staatsregierung die Durchführung der Befragung übereinstimmend beschließen.

Allgemeine Kommunalwahlen (Landrats- und Kreistagswahl, Bürgermeister- und Gemeinderatswahl)
Der Landrat und die Kreisräte werden grundsätzlich für sechs Jahre gewählt. In den Kreistag des Landkreises Kelheim werden 60 Kreisräte gewählt.
Der Bürgermeister und die Gemeinderatsmitglieder werden grundsätzlich ebenfalls für sechs Jahre gewählt. Die Anzahl der Mitglieder im Gemeinderat/Marktgemeinderat/Stadtrat richtet sich nach der Einwohnerzahl der/des jeweiligen Gemeinde/Marktes/Stadt.

Bürgerbegehren und Bürgerentscheid auf Kreisebene
Ein von mindestens 5 % der wahlberechtigten Bürgern des Landkreises unterzeichnetes Bürgerbegehren über eigene Angelegenheiten des Landkreises führt zu einer Abstimmung (Bürgerentscheid).

Kontakt

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